Krankmeldungen / Entschuldigungen


Sollte Ihr Kind erkrankt sein, so benachrichtigen Sie die Schule bitte noch vor Unterrichtsbeginn (bis 8.10 Uhr). Bei längerfristiger Erkrankung Ihres Kindes sind Sie verpflichtet, spätestens am dritten Tag der Schule darüber zu informieren. Diese Information kann schriftlich oder telefonisch erfolgen. Ist eine Teilnahme Ihres Kindes am Unterricht wieder möglich, geben Sie ihm bitte eine schriftliche Entschuldigung mit, aus der die Dauer und (falls gewünscht) der Grund der Erkrankung hervorgehen sollte.

WICHTIG:
Falls Ihr Kind an Angeboten des Ganztagsbetriebes teilnimmt, muss die Krankmeldung am ersten Tag der Erkrankung Ihres Kindes bis 9.00 Uhr in der Schule vorliegen.
Sofern Ihr Kind in der Schule warmes Mittagessen erhält, denken Sie auch bitte daran, dies rechtzeitig abzubestellen, da es Ihnen sonst in Rechnung gestellt wird.

Ein Unterrichtsversäumnis entbindet die Schülerin/den Schüler nicht, den versäumten Unterrichtsstoff nachzuholen. Sofern es organisatorisch möglich ist, stellen die in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte die Hausaufgaben in einer Mappe zusammen und geben sie einem Kind, das in der Nähe wohnt, mit. Sollte dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, obliegt es Ihnen als Erziehungsberechtigte, sich um die entsprechenden Materialien zu kümmern.