Schulausfall aufgrund extremer Witterungsverhältni
Extreme Witterungsverhältnisse wie Straßenglätte oder Schneeverwehungen können zur Folge haben, dass Schülerinnen und Schüler die Schule nicht erreichen oder verlassen können, weil die Schülerbeförderung nicht mehr durchführbar ist oder weil die Zurücklegung des Schulweges eine unzumutbare Gefährdung darstellen würde.
Die Entscheidung darüber, ob Unterricht angesichts besonderer Witterungsverhältnisse stattfindet oder nicht trifft der Landkreis Grafschaft Bentheim.
Bekannt gegeben wird möglicher Unterrichtsausfall auf folgender Website:
http://www.vmz-niedersachsen.de
Seit einiger Zeit bietet der Landkreis Grafschaft Bentheim Eltern und Schülern an, sich durch einen SMS-Newsletter über witterungsbedingte Schulausfälle zu informieren.
Um den Newsletter per SMS zu erhalten, ist eine Registrierung über die folgende Internetseite erforderlich:
http://schulausfall.grafschaft-bentheim.de/smsnewsletter
Für Kinder, die trotz Schulausfall (z.B. aus Unkenntnis des Schulausfalls oder wegen mangelnder Betreuungsmöglichkeiten) zur Schule kommen, wird eine Notbetreuung eingerichtet.
Befürchten Sie, bedingt durch extreme Wetterverhältnisse, eine unzumutbare Gefährdung Ihres Kindes auf dem Weg zur Schule, besteht die Möglichkeit, Ihr Kind für einen Tag zu Hause zu behalten, auch wenn kein Unterrichtsausfall vom Landkreis angeordnet wurde.